Naturschutzgebiete

Schutzgebiete in der Senne

Die Senne ist Lebensraum für viele seltene und bedrohte Arten. Um diese Naturschätze für nachfolgende Generationen zu erhalten, sind einige Bereiche als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden.

Die Naturschutzgebiets-Schilder sind für Bürgerinnen und Bürger mittlerweile ein gewohntes Bild in der Landschaft. Hier gelten besondere Verhaltensregeln. Daneben gibt es aber auch noch FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete – für diejenigen, die nicht beruflich damit zu tun haben, möglicherweise ungewohnte Begriffe. Damit werden Schutzgebiete nach europäischem Recht bezeichnet. Die Europäische Union hat mit der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) und mit der EU-Vogelschutzrichtlinie ihre Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, zum Schutz bestimmter, aus europäischer Sicht bedeutsamer Arten und Lebensräume Schutzgebiete nach nationalem Recht auszuweisen (in Deutschland sind das in der Regel Naturschutzgebiete).

Die Schutzgebiete, die sich aus der FFH-Richtlinie und aus der EU-Vogelschutzrichtlinie ergeben, bilden zusammen das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Die meisten FFH- und EU-Vogelschutzgebiete in der Region sind nach bundesdeutschem Recht auch als Naturschutzgebiete ausgewiesen – eine Ausnahme bildet z. B. der Truppenübungsplatz Senne, der nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann, weil er heute noch militärisch genutzt wird. Seit vielen Jahren wird auch über einen Nationalpark für die Senne (d. h. für den Truppenübungsplatz und einige angrenzende Gebiete) diskutiert – tatsächlich gibt es ihn aber derzeit nicht.

Naturschutzgebiet (Foto: C. Venne)

Verhalten in Naturschutzgebieten

Naturschutzgebiete sind aus gutem Grund geschützt. In einer überwiegend sehr intensiv genutzten Landschaft sind es wichtige Rückzugsräume für seltene Pflanzen und Tiere. Als Besucherinnen und Besucher sollten (und müssen) wir darauf Rücksicht nehmen. Das heißt: Pflanzen und Tiere dürfen nicht beschädigt, abgerissen, gepflückt, gestört, getötet oder mitgenommen werden. Um Tiere nicht zu beunruhigen oder zu stören, bleiben Sie bitte auf den Wanderwegen. Nur so haben empfindliche Arten eine Chance, überhaupt noch Rückzugsräume zu finden. Hunde sollten immer an der Leine sein. Vor allem zur Brut und Setzzeit zwischen März und August beunruhigen sie andere Tiere; und der Hundekot auf den Naturschutzflächen ist auch nicht schön. Nirgendwo sollte Müll hinterlassen werden – aber das dürfte mittlerweile selbstverständlich sein und überall gelten. Viele Freizeitbeschäftigungen sind im Naturschutzgebiet nicht erlaubt. Zelten, Feuer machen oder baden sollte man besser anderswo. So schön es auch ist: Die Natur wird dadurch beeinträchtigt und nachhaltig gestört. Und wir alle wollen doch, dass sich auch andere Menschen an schönen Landschaften mit möglichst vielen Pflanzen und Tieren erfreuen.